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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - L 7 AS 428/15 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - L 7 AS 428/15 B ER (https://dejure.org/2015,8739)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.04.2015 - L 7 AS 428/15 B ER (https://dejure.org/2015,8739)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. April 2015 - L 7 AS 428/15 B ER (https://dejure.org/2015,8739)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II in Höhe des Regelbedarfs an griechische Staatsangehörige; Unterhaltsgewährung i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU; Anwendbarkeit des Leistungsausschlusses des § ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II in Höhe des Regelbedarfs an griechische Staatsangehörige

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 7 AS 2136/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - L 7 AS 428/15
    Die Komplexität der gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung der Einwirkungen der europarechtlichen Rechtsnormen auf die nationalen Gesetze lässt sich dem beim erkennenden Senat unter dem Aktenzeichen L 7 AS 2136/13 geführten Verfahren, in dem Ansprüche von spanischen Staatsangehörigen streitig sind, entnehmen.

    Der erkennende Senat hat das vorgenannte Verfahren ausgesetzt, um eine Vorabentscheidung des EuGH zu den verschiedenen Fragen einzuholen, u.a., ob andere primärrechtliche Gleichbehandlungsgebote, insbesondere Art. 45 Abs. 2 AEUV i.V.m. Art. 18 AEUV einer nationalen Bestimmung entgegenstehen, die Unionsbürgern eine Sozialleistung in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts ausnahmslos verweigert, die der Existenzsicherung dient und gleichzeitig auch den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert, wenn diese Unionsbürger zwar weder Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer oder Selbständige noch aufgrund des § 2 Abs. 3 FreizügG/EU 2004 freizügigkeitsberechtigt sind, aber eine tatsächliche Verbindung zum Aufnahmestaat und insbesondere zum Arbeitsmarkt des Aufnahmestaates aufweisen (EuGH-Vorlage des Senats vom 22.05.2014 - L 7 AS 2136/13, EuGH C-299/14, Rechtssache Garcia-Nieto).

  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - L 7 AS 428/15
    Im Urteil vom 11.11.2014 (C-333/13; Rechtssache Dano) hat der EuGH zwar die Gültigkeit des Leistungsausschlusses innerhalb der ersten drei Monate des Aufenthalts im Aufnahmestaat nicht in Frage gestellt, indes ist unbeantwortet geblieben, wie zu entscheiden ist, wenn eine tatsächliche Verbindung zum Aufnahmestaat und zu dessen Arbeitsmarkt zu bejahen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2013 - L 7 AS 2403/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - L 7 AS 428/15
    Daher kann den Antragstellerinnen im Lichte des in Art. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG verankerten Gebots des effektiven Rechtsschutzes und der Menschenwürde nicht zugemutet werden, ohne jede staatliche Existenzsicherung eine Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten (vgl. Beschlüsse des Senats vom 22.01.2015 - L 7 AS 2162/14 und vom 08.09.2014 - L 7 AS 1231/14 B mit Verweis auf Beschluss vom 03.04.2013 - L 7 AS 2403/12 B und Beschluss vom 28.04.2014 - L 7 AS 550/14 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2014 - L 7 AS 1231/14

    Vorläufige Gewährung von Regelbedarf unter Anrechnung des überschießenden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - L 7 AS 428/15
    Daher kann den Antragstellerinnen im Lichte des in Art. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG verankerten Gebots des effektiven Rechtsschutzes und der Menschenwürde nicht zugemutet werden, ohne jede staatliche Existenzsicherung eine Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten (vgl. Beschlüsse des Senats vom 22.01.2015 - L 7 AS 2162/14 und vom 08.09.2014 - L 7 AS 1231/14 B mit Verweis auf Beschluss vom 03.04.2013 - L 7 AS 2403/12 B und Beschluss vom 28.04.2014 - L 7 AS 550/14 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 7 AS 372/15
    Vielmehr genügt auch eine nicht bedarfsdeckende Unterhaltszahlung (vgl. Beschluss des Senats vom 15.04.2015 - L 7 AS 428/15 B ER; Dienelt, in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl, 3 FreizügG Rn 40).
  • VG Würzburg, 17.05.2021 - W 7 K 20.1250

    Einreise- und Aufenthaltsrecht für Unionsbürger, Verlustfeststellung, Kein Erwerb

    Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen habe entschieden, dass schon ein Unterhalt in Höhe von 100, 00 EUR ausreichen könne, um die Eigenschaft als Familienangehöriger geltend zu machen (mit Verweis auf LSG NRW v. 28.5.2015 - L 7 AS 372/15 B ER, L 7 AS 373/15 B; LSG NRW v. 15.4.2015 - L 7 AS 428/15 B ER).

    Insbesondere der Beschluss vom 15. April 2015 (Az.: L 7 AS 428/15 B ER) gehe der Frage nach, ob Unionsbürgern eine Sozialleistung in der ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes ausnahmslos verweigert werden könne, die der Existenzsicherung diene und gleichzeitig auch den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtere, wenn diese Unionsbürger zwar weder Arbeitnehmer oder Selbständige noch aufgrund des § 2 Abs. 2 FreizügG/EU 2004 freizügigkeitsberechtigt seien, aber eine tatsächliche Verbindung zum Aufnahmestaat und insbesondere zum Arbeitsmarkt des Aufnahmestaates auswiesen (mit Verweis auf den Vorlagebeschluss desselben Senats, LSG NRW, B.v. 22.5.2018 - L 7 AS 213613 L 7 AS 2136/13 -, dazugehöriges Az. des EuGH: C-299/14, Rs. Garcia-Nieto).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2020 - L 9 SO 1/20

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

    Auch soll bereits eine nur teilweise bedarfsdeckende Unterstützung von 100 EUR im Monat für die Bejahung eines abgeleiteten Freizügigkeitsrechts aus dem Gesichtspunkt der Unterhaltsgewährung ausreichend sein (s. LSG NRW, Beschl. v. 28.05.2015 - L 7 AS 372/15 B ER, L 7 AS 373/15 B -, juris Rn. 13 m.w.N. und Beschl. v. 15.04.2015 - L 7 AS 428/15 B ER -, juris Rn. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2019 - L 7 AS 2006/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Anders als im Falle des § 3 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU, der für Familienangehörige nicht erwerbstätiger Unionsbürger im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 5 FreizügG/EU gilt, ist eine bedarfsdeckende Unterhaltsgewährung gerade nicht Voraussetzung für das Freizügigkeitsrecht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 22.03.2018 - L 7 AS 1512/17, Beschlüsse vom 02.06.2016 - L 7 AS 955/16 B ER, vom 28.05.2015 - L 7 AS 372/15 B ER und vom 15.04.2015 - L 7 AS 428/15 B ER; zustimmend Bayerisches LSG Beschluss vom 19.11.2018 - L 11 AS 912/18 BER; in diesem Sinne auch BVerwG Urteil vom 20.10.1993 - 11 C 1/93).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2018 - L 4 AS 913/17

    Anspruch des Familienangehörigen eines aufenthaltsberechtigten Unionsbürgers auf

    Auch nicht bedarfsdeckende Leistungen seien ausreichend (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. April 2015, Az.: L 7 AS 428/15 B ER, juris; Dienelt in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Auflage § 3 FreizügG/EU RN 40.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2015 - L 7 AS 1088/15

    Verpflichtung zur Zahlung von Leistungen an nicht arbeitssuchende bulgarische

    Vor diesem Hintergrund konnte der Senat offen lassen, ob die Antragstellerinnen zu 2) und 3) auch als Familienangehörige ihrer Großeltern (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU) freizügigkeitsberechtigt sind (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 FreizügG/EU) und wie sich dieser Umstand ggfs. auf einen Leistungsanspruch der Antragstellerin zu 1) auswirkt (vergl. in diesem Zusammenhang Beschluss des Senats vom 15.04.2015 - L 7 AS 428/15 B ER).
  • LSG Hessen, 01.12.2021 - L 6 AS 1/20
    Vielmehr genüge auch eine nicht bedarfsdeckende Unterhaltszahlung (vgl. LSG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 15. April 2015 - L 7 AS 428/15 B ER; Dienelt, in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl, 3 FreizügG Rn. 40).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 7 AS 1512/17

    SGB-II -Leistungen

    Vielmehr genügt auch eine nicht bedarfsdeckende Unterhaltszahlung (vgl. Beschlüsse des Senats vom 02.06.2016 - L 7 AS 955/16 B ER, vom 28.05.2015 - L 7 AS 372/15 B ER und vom 15.04.2015 - L 7 AS 428/15 B ER; Dienelt in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl, § 3 FreizügG Rn. 50).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2016 - L 7 AS 955/16

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; EU-Ausländer; Gewährung von

    Vielmehr genügt auch eine nicht bedarfsdeckende Unterhaltszahlung (vgl. Beschlüsse des Senats vom 28.05.2015 - L 7 AS 372/15 B ER und vom 15.04.2015 - L 7 AS 428/15 B ER; Dienelt, in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl, 3 FreizügG Rn 40).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2016 - L 7 AS 1055/16

    Grundsicherungsleistungen für EU-Ausländer; Freizügigkeitsrecht und

    Vielmehr genügt auch eine nicht bedarfsdeckende Unterhaltszahlung (vgl. Beschlüsse des Senats vom 02.06.2016 - L 7 AS 288/16 B ER, vom 28.05.2015 - L 7 AS 372/15 B ER und vom 15.04.2015 - L 7 AS 428/15 B ER; Dienelt, in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl, 3 FreizügG Rn 40).
  • SG Dessau-Roßlau, 21.12.2017 - S 19 AS 2014/17

    Anforderungen an das Aufenthaltsrecht des Ausländers zur Bewilligung von

  • SG Darmstadt, 04.12.2019 - S 21 AS 1018/16
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